Lattenunterstützung/Dachlatten

Die Arbeit und der Aufenthalt auf dem Dach müssen so erfolgen können, dass keine Gefahr besteht, herab- oder hindurchzustürzen. Achten Sie auf Folgendes:

  • Bei Neubauten dürfen nur nach Festigkeit sortierte T1-Dachlatten vorgeschrieben und angewendet werden.
  • Bei Renovierungen müssen die Latten mit „T1“ und dem Namen des Herstellers gekennzeichnet sein.
  • Bestehende Dachlatten, die nicht über die nötige Festigkeit verfügen, sind durch T1-Latten zu ersetzen.
  • Als Alternative sind passende Sicherheitsvorkehrungen gegen die Gefahr des Durchstürzens zu treffen.

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