Fakten über die Wahl des Sicherheitsbeauftragten im Mutterbetrieb

Im Mutterbetrieb

Hat die Firma zehn Angestellte, ist ein Sicherheitsbeauftragter zu wählen. Der Sicherheitsbeauftragte wird von allen Angestellten in der Firma oder in der Abteilung, der er zugeteilt ist, gewählt. Alle (ausser Azubis) können kandidieren. Wer aber gewählt werden kann, hängt üblicherweise von den Regeln für die Wahl einer Vertrauensperson auf dem Gebiet des betreffenden Tarifvertrags ab. Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten im Mutterbetrieb bestehen u.a. in Folgendem:

  • Teilnahme an der Erstellung von Arbeitsplatzbeurteilungen
  • Teilnahme am Einkauf von Maschinen und persönlicher Schutzausrüstung
  • Teilnahme an der Prüfung von Unfällen, krankheitsbedingter Abwesenheit und Arbeitsunfällen.