Fakten über die Arbeitsaufsichtsbehörde
Die Arbeitsaufsichtsbehörde ist die öffentliche Behörde auf dem Gebiet der Arbeitsumwelt. Ihre Aufgabe besteht darin, durch Folgendes zu einer sicheren, gesunden und entwickelnden Arbeit beizutragen:
- Kontrolle der Unternehmen und Arbeitsplätze.
- Erarbeitung von Regeln
- Information über Arbeitsumwelt.
Die Arbeitsaufsichtsbehörde sieht sich alle Unternehmen genauer an. Das bedeutet, dass die Arbeitsaufsichtsbehörde allen Unternehmen mit Angestellten einen Besuch abstattet. Dabei überprüft sie, ob die Firma die Bestimmungen des Arbeitsumweltgesetzes erfüllt. Bei Mängeln ist eine gründlichere Überwachung möglich, und es kann dem Unternehmen evtl. auferlegt werden, einen besonderen Berater im Bereich Arbeitsumwelt hinzuzuziehen, um Verbesserungen durchzuführen. Am Ende der Untersuchung erhält das Unternehmen einen so genannten „Smiley“:
- Grün bedeutet, dass die Arbeitsumwelt zum gegebenen Zeitpunkt in Ordnung ist
- Gelb bedeutet, dass dem Unternehmen eine Verfügung bzw. eine sofortige Verfügung auferlegt wurde
- Rot bedeutet, dass das Unternehmen ein Verbot oder eine Verfügung zwecks einer Beratung erhalten hat.
Der rote und der gelbe Smiley werden von der Homepage der Arbeitsaufsichtsbehörde entfernt, sobald die Umstände in Ordnung gebracht worden sind, jedoch frühestens nach sechs Monaten.
Die Arbeitsaufsichtsbehörde führt auch Beaufsichtigungen auf Baustellen durch – entweder unaufgefordert, oder wenn sie durch jemanden herbeigerufen wurden. Jeder kann sich mit der Arbeitsaufsichtsbehörde in Verbindung setzen.
Die Arbeitsaufsichtsbehörde kann im Falle von gefährlichen oder schädlichen Umständen mit Anweisungen, Verfügungen, sofortigen Verfügungen oder Verboten eingreifen.
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