Fakten über Winter auf der Baustelle
Das Winterhalbjahr stellt die Baustelle vor besondere Herausforderungen, und es gelten besondere Anforderungen, damit Sie so gut wie möglich vor Unfällen und Verletzungen geschützt sind. Der Winterzeitraum geht vom 1.10. bis 31.03., und hier gilt u.a. Folgendes:
- Auf der Baustelle muss Schneeräumungsmaterial vorliegen
- Sie müssen sich gegen Wind und Wetter schützen, z.B. mit Eindeckungen von Gerüsten und Windschutzwände
- Arbeit, die über einen längeren Zeitraum ausgeführt wird, muss in geeigneten Gebäuden, Schuppen oder Zelten erfolgen – z.B. Biegen von Eisen oder Schneiden von Rohren.
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Anleitung über Wintermassnahmen